Schürmannbau Seite 10

ausdrücklich nicht davon abhängig gemacht, dass dem Bund ein eigenes Verschulden an dem Schaden treffe. Vielmehr beruht die Entscheidung auf der Billigkeitserwägung, dass die Handwerker ihre Leistungen nicht vor dem Hochwasserschutz schützen konnten, während der Bund darauf Einfluß nehmen konnte. Die für den 16. Oktober 1997 angekündigte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem weiteren Revisionsfall betrifft die Frage, ob gegenüber den Baufirmen, die keinen Einfluß auf den Hochwasserschutz nehmen konnten, eine Verpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes bestand. Von der Entscheidung hängen Schadensersatzforderungen ab, von denen der Bund mit der jetzt eingereichten Schadensersatzklage freigestellt werden will. Abgesehen von der prozessrechtlichen Frage einer Umstellung der Feststellungsklage auf eine Leistungsklage wird die Entscheidung voraussichtlich keinen Einfluß auf die Schadensersatzklage des Bundes haben, da die beklagten Firmen ebenso wie die bauaufsichtsführenden Ingenieure vertragsgemäß den Hochwasserschutz gewährleisten sollten. Sie werden sich daher nicht auf die Verletzung einer etwaigen Hochwasserschutzpflicht des Bundes berufen können, zu deren Erfüllung sie selbst beauftragt waren. Der Bund regt in der Klageschrift an, zunächst über den Grund der Schadensersatzforderung zu befinden. Gleichwohl ist mit einem längeren Gerichtsverfahren zu rechnen.


1995: Schürmannbau wird eine Milliarde kosten

Der umstrittene Bonner Schürmannbau wird saniert und bis 1998 fertiggestellt. Mit diesem Beschluß stellte sich das Bundeskabinett nach langem Hin und Her hinter die Pläne von Bauminister Töpfer und gegen die ursprünglichen Abriß- und Neubaupläne von Finanzminister Waigel. Damit wird der Komplex knapp eine Milliarde Mark teuer. 27.09.1996: Haushalts-Ausschuß billigt Fertigstellung des Schürmannbaus Weiterbaukosten von 480 Millionen vorgesehen Der Bonner Schürmannbau wird fertiggestellt. Das hat der Haushaltsausschuß des Bundestages gestern in Bonn beschlossen. Wie der SPD-Bauexperte Peter Conradi gestern mitteilte, sind die Kosten für die Sanierung der hochwassergeschädigten Bauruine auf 150 Millionen Mark und für den Weiterbau auf 480 Millionen Mark begrenzt worden. Bundesbauminister Klaus Töpfer (CDU) begrüßte die Entscheidung des Ausschusses. Er sei überzeugt, daß es gelinge, unter den vorgesehenen Baukosten von 480 Millionen Mark zu bleiben, sagte er im Anschluß an die Sitzung. Zum Beispiel habe die Deutsche Welle, die nach der Fertigstellung in das ursprünglich als Abgeordnetenhaus vorgesehene Gebäude einziehen wird, ihre Ansprüche geändert. Ungeklärt blieb nach Angaben von Sitzungsteilnehmern die Frage nach Finanzierungskosten in Höhe von 35 Millionen Mark. Sie würden anfallen, wenn die ausführende Baufirma nicht, wie üblich, nach Baufortschritt bezahlt werde, sondern erst nach der Fertigstellung. Jetzt soll durchgerechnet werden, welche Finanzierung für den Bund am günstigsten ist. Das Land Nordhrhein-Westfalen ist nach Angaben von Töpfer bereit, sich durch eine indirekte Beteiligung an den Kosten für den Schürmannbau zur Stabilisierung des Standorts Bonn beizutragen. Das Land werde auf 120 Millionen Mark an Forderungen für das Klinikum Aachen verzichten, wenn der Schürmannbau für die Deutsche Welle hergerichtet werde. DIE WELT, 27.09.1996


1. August 1997:

Stellungnahme des Bundesbauministeriums zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. August 1997

Zum heutigen Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs erklärte Bundesbauminister Dr. Klaus Töpfer am Donnerstag in Bonn: "Die Entscheidung des BGH betrifft allein das Rechtsverhältnis zwischen einer Firma, deren erbrachte Elektroinstallationen an den Neubauten in der Kurt-Schumacher-Straße unbrauchbar geworden waren, und dem ebenfalls hochwassergeschädigten Bund. Der Bund wird das heutige Urteil, die Vergütung in Höhe von rund 275.000 Mark an die Klägerin zu zahlen, auch in gleichgelagerten Fällen offener Vergütungsforderungen nach Prüfung der Urteilsgründe berücksichtigen. Der Bund tritt somit als Bauherr in Vorleistung": Den Wert aller nun zu vergütenden, aber zerstörten Leistungen, die sich auf rund 8,6 Millionen Mark belaufen, wird der Bund von den für den Hochwasserschaden verantwortlichen Firmen als Teil des gesamten Schadensersatzes zurückverlangen. Der BGH hat seine heutige Entscheidung ausdrücklich nicht davon abhängig gemacht, daß den Bund ein Verschulden treffe. Dies unterstreicht, daß das Urteil keine Präjudizwirkung für den Schadensersatzprozeß des Bundes hat. Diese Schadensersatzklage wird im September beim Landgericht Bonn eingereicht. Der Entwurf der Klageschrift ist, wie in derartig gewichtigen Fällen üblich, den künftigen Prozeßgegnern zur Stellungnahme bis zum 25. August 1997 zugeleitet worden."                                     

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